Bayerns Kabinett hat gestern Forderungen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Mit den bayerischen Forderungen soll die Energiewende vorangetrieben, die Stromversorgung in Bayern gesichert und der Anstieg der Stromkosten gebremst werden. Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Horst Seehofer: „Bayern ist bereits heute Spitzenreiter in Deutschland beim Ausbau der Erneuerbaren Energien. Über ein Drittel des Stroms in Bayern ist schon jetzt erneuerbarer Strom – diese Zielmarke wird der Bund erst 2020 erreichen. Wir haben den Stromanteil der Erneuerbaren Energien in Bayern seit 2009 von 23 auf 36 Prozent gesteigert. Auf diesem Weg bleiben wir, unser Ziel ist erreichbar, dass 2020 die Hälfte des Stroms in Bayern aus Erneuerbarer Energie kommt. Es bleibt dabei: Das Aus für die Kernenergie ist endgültig.“
Bezahlbare Stromversorgung
Für den Wirtschaftsstandort Bayern ist eine verlässliche und bezahlbare Stromversorgung unverzichtbar. CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer: „Steigende Strompreise dürfen nicht zur Verlagerung von Investitionen ins Ausland und damit zu einer Gefahr für die Arbeitsplätze werden. Deshalb brauchen wir bis zum Sommer klare Weichenstellungen beim EEG.“ Bayern fordert vom Bund noch vor der EEG-Reform eine belastbare Folgenabschätzung für die Strompreise und die Strommengen.
Beim Strompreis ist die Grenze der Belastbarkeit von Bürgern und Betrieben erreicht. Damit die EEG-Umlage nicht weiter den Strompreis antreibt, fordert Bayern eine feste Deckelung der EEG-Umlage. Bis zum Erreichen des Deckels gibt es einen bedarfsgerechten Ausbau der Erneuerbaren Energien, nach Erreichen des Deckels findet keine Förderung von Neuanlagen nach dem jetzigen Fördersystem mehr statt. Bis dahin sollen Steigerungen der EEG-Umlage nicht auf den Strompreis durchschlagen, sie werden deshalb durch Einnahmen aus der Stromsteuer kompensiert.
Wir lehnen Zusatzbelastungen für die Wirtschaft durch eine Einbeziehung von Eigenstromerzeugung in die EEG-Umlage ab. Damit würden die Energiekos-ten für diese Betriebe nach oben getrieben und Arbeitsplätze in Bayern akut gefährdet. Die Entlastung energieintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage (Besondere Ausgleichsregelung) muss weitestgehend erhalten bleiben.
Grundlegende EEG-Reform
Aus dem jetzigen planwirtschaftlichen System mitgesetzlicher Einspeisevergütung muss ein marktwirtschaftliches Wettbewerbsmodell werden. Künftig soll die Förderhöhe durch Ausschreibungen ermittelt werden. Nur Marktwirtschaft und Wettbewerb garantieren, dass Erneuerbare Energien kostengünstig und effizient produziert werden.
Die EEG-Reform darf nicht zu Lasten der Bioenergie gehen. Biomasse ist flexible und speicherbare Erneu-erbare Energie. Sie muss zur Stabilisierung des Energiesystems künftig eine noch wichtigere Rolle spielen. Deshalb lehnt Bayern die ungerechtfertigt starke Begrenzung des Ausbaukorridors für Biomasseanla-gen auf 100 MW pro Jahr ab. Sie ist verzichtbar, weil bereits der Zubau neuer Biomasseanlagen überwie-gend auf Reststoffverwertung beschränkt wird. Außerdem muss die Flexibilitätsprämie erhalten wer-den. Für Biogas- und Holzvergasungsanlagen, die bis zum 1.8.2014 am Netz sind, muss vollumfänglicher Bestandsschutz bestehen. Die Vergütungssätze für Holzvergasung sollen unverändert bleiben.
Versorgungssicherheit
Bayern verlangt vom Bund die Garantie, dass die EEG-Reform die Versorgungssicherheit im Süden Deutschlands gewährleistet ist. Nur dann wird Bayern der EEG-Reform zustimmen.
Der Bund muss jetzt kurzfristig den Weg für die Ausschreibung von Reservekraftwerken in Bayern frei-machen. Bayern braucht ausreichende Erzeugungskapazitäten, damit auch nach der Abschaltung der Kernkraftwerke Grafenrheinfeld Ende 2015 und Gundremmingen Ende 2017 die Versorgungssicherheit dauerhaft gewährleistet ist.
Wir wollen, dass flexible und effiziente Gaskraftwerke in Bayern gebaut und wirtschaftlich betrieben werden können. Dazu muss bis zum Sommer eine Grundsatzentscheidung für neue Strommarktregeln vorliegen, mit denen die Bereitstellung gesicherter Kraftwerksleistung honoriert wird.
Netzausbau und klimafreundliche Energieversorgung
Über einen Ausbau von Stromleitungen und über den Neubau länderübergreifender Stromtrassen kann erst entschieden werden, wenn Klarheit über die EEG-Reform und ihre Auswirkungen auf Strom-preise und –mengen besteht.
In jedem Fall muss klar sein: Neue Stromleitungen werden nur gebaut, wenn sie nach sorgfältiger Folgenabschätzung des neuen EEG wirklich gebraucht werden. Sie dürfen weder dem Import von Atom-strom noch dem Import von Kohlestrom dienen. Energiewende darf nicht heißen, dass Kernenergie durch klimabelastenden Kohlestrom ersetzt wird. Wir lehnen den Import von Kohle- und Atomstrom ab.
STROMKOSTEN BREMSEN – STROMVERSORGUNG SICHERN
12.03.2014 21:32